Die „Traube“ in Sindelfingen hat einen neuen Pächter. Es könnte nicht passender sein: schon bald wird in der „Traube“ Wein gezapft und verkauft. Der Geschäftsführer der Wohnstätten Sindelfingen GmbH, Herr Georgios Tsomidis, und die Geschäftsführer der Sitt Wein GmbH, Herr Nicolas Sigloch, Herr Christian Dahms und Herr Pablo Dahl unterzeichnen im Beisein des Oberbürgermeisters Herrn Dr. Bernd Vöhringer vergangenen Freitag den Pachtvertrag für die „Traube“ in Sindelfingen. Die Wohnstätten blickt der Zukunft der „Traube“, auch durch die Unterstützung der Wirtschaftsförderung Sindelfingen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Rapp, sehr positiv entgegen.

Im Bild von links: Herr Pablo Dahl (Geschäftsführer, Sitt Wein GmbH), Herr Nicolas Siegloch (Geschäftsführer, Sitt Wein GmbH), Herr Georgios Tsomidis (Geschäftsführer, Wohnstätten Sindelfingen GmbH), Herr Christian Dahms (Geschäftsführer, Sitt Wein GmbH), Herr Dr. Vöhringer (Oberbürgermeister), Herr Rapp (Geschäftsführer, Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH)

Georgios Tsomidis freut sich, dass Sitt Wein dem Namen des Sindelfinger Traditionslokals alle Ehre machen wird. Die Sitt Wein GmbH eröffnet in Sindelfingen, neben Stuttgart und Heilbronn, ihren dritten Standort ihrer Weinbar mit Weinhandlung. Durch ihr umfangreiches Knowhow und ihre Leidenschaft zu Wein, wird die „Traube“ bald zum einzigartigen Anlaufpunkt für alle Weinbegeisterten. Es warten über 100 Weine aus aller Welt darauf, getestet zu werden. Das Besondere am Konzept von Sitt Wein ist, dass sich die Gäste den gewünschten Wein mit einer Zahlkarte selbst per Knopfdruck aus den Weindispensern „zapfen“ können.

In Zusammenarbeit mit dem Stuttgarter Architekturbüro Glück und Partner realisiert die Wohnstätten die umfangreichen Umbaumaßnahmen, um die Traube in ihrer früheren Pracht wiederherzustellen. Die Investitionssumme beläuft sich auf über 6,1 Mio. Euro und zeigt das Engagement der Wohnstätten, die Sindelfinger Innenstadt weiter zu beleben und das denkmalgeschütze Gebäude zu erhalten. Der genaue Eröffnungstermin der Weinbar mit Weinhandlung wird in Kürze bekannt gegeben. Interessierte Weinliebhaber können sich auf der Webseite von Sitt Wein oder den sozialen Medien über aktuelle Updates informieren.

Termin: 21. Februar 2024 13:30 – 16:00 Uhr,
für Kinder von 8-12 Jahren


Wie entsteht ein Haus? Was passiert alles auf einer
Baustelle? Wie sieht ein Bodenaufbau aus? Und wie wird eigentlich eine Fliese verlegt? Das alles und noch vieles mehr erfährst du beim Besuch auf einer unserer Baustellen. Gemeinsam lernen wir dort viele spannende Dinge rund um den Bau eines Gebäudes kennen und erfahren, was es
heißt, auch einmal selbst mit anzupacken.


Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen begrenzt.
Treffpunkt: An der Baustelle, Goldmühlestraße 97

Buslinie: 711 Richtung Breuningerland; Haltestellen Goldmühlestraße oder Nüßstraße

Hinweis: Bitte festes Schuhwerk und passende Kleidung berücksichtigen.

Rückfragen und Anmeldung:
wissenstage@wohnstaetten-sindelfingen.de

Es sind alle Plätze belegt. Eine Teilnahme ist dieses Jahr nicht mehr möglich.

In Maichingen, genauer gegenüber der bisherigen Kita am Györer Platz, baut die Wohnstätten Sindelfingen derzeit eine weitere Kindertagesstätte. Aktuell wurde mit den ersten Wänden des nachhaltigen Holzbaus begonnen.

Folgen Sie der weiteren Berichterstattung in der Presse oder bei uns.

Waldstadion des TSV Dagersheim

Im Jahr 1908 gegründet, zählt der TSV Dagersheim e.V. mit seinen derzeit rund 2.200 Mitgliedern in 10 Abteilungen zu den großen Vereinen im Kreis Böblingen. Mit den Sindelfinger Wohnstätten und der Böblinger Baugesellschaft hat die Fußballabteilung zwei finanzkräftige Sponsoren gefunden, die den Verein für die nächsten sechs Jahre mit insgesamt 30.000 Euro unterstützen. Auf Trikots, Bannern und in der Werbung finden sich ab Saisonbeginn 2023 die Logos der beiden Wohnungsunternehmen. Wir wünschen viel Glück für die neue Saison.

„Gemeinsam kochen und genießen in geselliger Runde“ stand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnstätten zum Jahresausklang auf der Agenda. Schnippeln, braten, würzen, abschmecken – in kleinen Gruppen und unter Anleitung der Genussmanufactur Exacto entstand ein köstliches 4-Gänge-Menü, das unter viel Beifall und mit Ahs und Ohs ausgiebig genossen wurde.

Nach einem vorzüglichen Maronen-Süppchen mit Pistazienklößchen dufteten Tagliatelle an getrüffelter Sauce mit auf der Haut gebratenem Zander auf den Tellern. Der Hauptgang mit rosa gegarter Barbarie-Entenbrust an Orangen-Pfeffer-Soße, mit geschmorten Rosenkohlblättern und böhmischen Knödeln verdiente mindestens vier „Wohnstätten-Häubchen“ und fand beim Dessert mit Zimtmousse an Pflaumenkompott ein würdiges Finale. Sicher haben Sie jetzt richtig Appetit bekommen. Die Rezepte finden Sie hier.

Ein Riesenrad! Wer hat es nicht schon einmal erlebt … hoch hinauf in die Lüfte zu schweben und von oben die eigene Stadt erleben! Ob als Kind oder Erwachsener – dieses Erlebnis bleibt unvergesslich!

Nun dreht sich das weltweit größte(!), reisende Riesenrad vom 10. März bis 11. Juni auf dem Festplatz des Flugfelds. Was für eine tolle Gelegenheit, aus 70 Metern Höhe die atemberaubende Aussicht auf Sindelfingen und Böblingen zu genießen. Am Abend zaubern 100.000 LED-Lichter prächtige Farbspiele auf das monumentale Rad und laden ein zum Träumen und Schwärmen. Die Wohnstätten Sindelfingen GmbH ist Mitsponsor dieser Aktion.

Exklusiv für unsere Mieterinnen und Mieter verlosen wir

Die Teilnahme am Gewinnspiel verbinden wir mit einem Textbeitrag (maximal ½ DIN A4-Seite) aus Ihrer Feder unter dem Motto:

„Warum ich gerne hier lebe.“

Wir möchten von Ihnen erfahren, was das Besondere an Ihrem Wohnstätten-Zuhause ist. Warum wohnen Sie gerne hier? Ist es die Lage nahe am Wald oder direkt in der Stadt? Ist es der Blick aus dem Fenster? Sind es die gemeinsamen Aktivitäten mit Gleichgesinnten oder die netten Nachbarn? Womöglich sind Ihre Erfahrungen als ehrenamtlich Engagierte*r eine Geschichte wert? Oder die hohe Wohnqualität zu akzeptablen Mietpreisen? Sicher fallen Ihnen noch jede Menge Gründe ein, warum Sie so gerne dort leben, wo Sie gerade wohnen.

Entscheidend für die Teilnahme am Gewinnspiel ist Ihr spontan gefühltes „Ja! Das liebe ich, weil ….!“. Ihr Blickwinkel auf das Zusammenleben in der Wohnstätten-Gemeinschaft wird uns weiterhelfen, unsere Wohn-Philosophie weiter zu entwickeln.

Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen:

1. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Wohnstätten Sindelfingen GmbH.

2. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist kostenlos. Teilnahmeberechtigt ist jeder Mieter der Wohnstätten Sindelfingen GmbH, der das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnstätten Sindelfingen GmbH.

3. Zur Teilnahme an dem Gewinnspiel schreiben Sie uns einen kurzen Text (max. ½ DIN A4-Seite), warum Sie gerne bei den Wohnstätten wohnen und was für Sie das Besondere an dem Quartier ist, an die Wohnstätten Sindelfingen GmbH (Bahnhofstraße 9, 71063 Sindelfingen; Postfach 569, 71047 Sindelfingen; E-Mail: info@wohnstaetten-sindelfingen.de). Erforderlich ist der vollständigen Vor- und Zuname sowie Adresse des Einsenders. Teilnahmezeitraum ist der 01.04.2023 bis einschließlich 24.04.2023, 23:59 Uhr. Es zählt der Zeitpunkt des Eingangs der Sendung.

Pro Teilnehmer ist nur eine Teilnahme an dem Gewinnspiel möglich. Die Wohnstätten Sindelfingen GmbH behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere bei regelwidriger oder wiederholter Teilnahme einer Person an dem Gewinnspiel, sonstiger Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen und unlauterem Handeln.

4. Die Teilnehmer erklären mit der Teilnahme ihr Einverständnis, dass die eingereichten Berichte von der Wohnstätten Sindelfingen GmbH für redaktionelle und werbliche Zwecke auf Social-Media-Plattformen, ihrer Website (https://www.wohnstaetten.com/) sowie dem Kundenmagazin (wohnfühlen) inhaltlich, räumlich und zeitlich, also auch über den Zeitraum des Gewinnspielzeitraums hinaus, uneingeschränkt genutzt werden dürfen.

Die Teilnehmer können jederzeit für die Zukunft dieser Nutzung durch Erklärung gegenüber der Wohnstätten Sindelfingen GmbH in Textform widersprechen.

5. Unter allen Teilnahmeberechtigten werden folgende Gewinne verlost:

Jeweils 30 x 2 Freikarten für die einmalige Nutzung des Riesenrads
(City Star, das größte reisende Riesenrad weltweit mit rund 70m Höhe, 48 geschlossene vollklimatisierte Gondeln, barrierefreier Zugang),

sowie 10 Freikarten für zwei Personen und 1 Freikarte für vier Personen für den Dinnerabend
(Dinner im Riesenrad, Dauer ca. 90 – 120 Minuten, 4 Personen pro Gondel, 3 Gänge-Menü im Wechsel (schwäbisch, italienisch, Gala),die Fahrt im Riesenrad, das Essen und je 2 Personen eine Flasche Wasser sind enthalten, alle weiteren Getränke sind selbst vor Ort zu bezahlen und nicht im Umfang des Gewinns mitinbegriffen, Termine sind immer mittwochs (10.05.2023 bis 07.06.2023), die Termine sind nicht frei wählbar, sondern werden von den Wohnstätten Sindelfingen GmbH im Rahmen der Preisvergabe festgelegt.).

Die Gewinne gelten nur für die Standdauer des Riesenrads auf dem Flugfeld in Böblingen bis zum 11.06.2023.

Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Ebenso ein Umtausch.

6. Unter allen Einsendungen ermittelt die Wohnstätten Sindelfingen GmbH die Gewinnerinnen und Gewinner im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung und übermittelt anschließend auf postalischem Wege die Gewinnbenachrichtigung. (Freikarten werden mit der Gewinnbenachrichtigung versendet, für Dinner-Gewinn dient die Gewinnbenachrichtigung als Gewinnbestätigung. Plätze werden auf Namen des Gewinners reserviert und hierzu werden die Namen der Gewinner an den Veranstalter die Eventstifter GmbH, Voithstraße 8/1 71640 Ludwigsburg, übermittelt.

7. Sollte eine Gewinnbenachrichtigung aus Gründen scheitern, die die Wohnstätten Sindelfingen GmbH nicht zu vertreten hat, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall wird die Wohnstätten Sindelfingen GmbH hinsichtlich dieser Freikarten eine erneute Ziehung durchführen. Ebenso wird verfahren, wenn sich nach der ersten Ziehung herausstellt, dass eine Gewinnerin oder ein Gewinner von der Teilnahme auszuschließen ist oder ausgeschlossen wurde.

8. Die Wohnstätten Sindelfingen GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen und ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden, oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn sie aus technischen (z.B. Hackerangriff) oder rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist, das Gewinnspiel ordnungsgemäß und planmäßig durchzuführen.

9. Eine Haftung der Wohnstätten Sindelfingen GmbH für Schäden wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche der Teilnehmer die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, sowie für sonstige Schäden aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Wohnstätten Sindelfingen GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Wohnstätten Sindelfingen GmbH.

10. Die durch dieses Gewinnspiel erhobenen, verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten werden von der Wohnstätten Sindelfingen GmbH ausschließlich zum Zwecke der Ziehung und Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner verwendet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a), 7 DSG-VO. Die Speicherung der Daten erfolgt nur solange, wie sie für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich. Anschließend werden die Daten gelöscht.

Die Teilnehmenden haben das Recht, Auskunft, Berichtigung, Löschung der personenbezogenen Daten von der Wohnstätten Sindelfingen GmbH in Textform zu verlangen.

Die Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an die Wohnstätten Sindelfingen GmbH (Bahnhofstraße 9, 71063 Sindelfingen; Postfach 569, 71047 Sindelfingen; E-Mail: info@wohnstaetten-sindelfingen.de).

11. Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wie Sie vielleicht aus den öffentlichen Medien bereits mitbekommen haben, hat Verdi Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu aufgerufen zu streiken.

Davon ist auch die Müllabfuhr im Landkreis Böblingen betroffen. Die Folge ist, dass diese Woche keine Biomülltonnen geleert wurden. Nach Auskunft des Abfallwirtschaftsbetriebs werden die Leerungen auch nicht nachgeholt.

Sollten die Biomüllbehälter voll sein, bitten wir Sie, Biomüll vorerst über den Restmüllbehälter bzw. Pressmüllcontainer zu entsorgen.

Die Bundesregierung hat in Umsetzung des Endberichtes der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme in einem ersten Schritt das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)“ verabschiedet, das am 19.11.2022 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken.

Zugrunde liegen die Informationen der einzelnen Energieversorger die Sie unter den nachfolgenden Links finden:
Stadtwerke Sindelfingen
Stadtwerke Böblingen
EnBW
ENCW

Für Mieter der Wohnstätten

Für die Mieter der Wohnstätten werden wir die gesetzliche Soforthilfe in der Nebenkosten- bzw. Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 berücksichtigen. Der vom Staat übernommene Betrag wird dort zu Ihren Gunsten verrechnet. Sie brauchen hier nichts weiter zu unternehmen.

Für Eigentümergemeinschaften die von den Wohnstätten verwaltet werden

Für Sie ist es ebenso vorgesehen, dass die Entlastung des Dezemberabschlags in der Hausgeldabrechnung 2022 berücksichtigt wird. Somit ist von Ihrer Seite aus ebenfalls nichts weiter zu unternehmen. Vermietende Eigentümer sollten hier mit Ihren Mietern sprechen und über den Sachverhalt informieren.

Weitere Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie in der FAQ Liste oder auf dem Internetauftritt des BMWK.

Als Mitsponsor des Night Run der Stadtwerke Sindelfingen haben wir noch 10 Starttickets für Teilnehmer.

Die Veranstaltung findet am 19.11.2022 statt. Alle Information dazu finden Sie hier.

Durch die Tickets sparen Sie sich die Anmeldegebühr.

Sie haben Interesse? Schreiben Sie uns an info@wohnstaetten-sindelfingen.de.

Wir lassen Ihnen dann den Code für die Anmeldung zukommen.

Rennen Sie los – die ersten 10 gewinnen.

Viel Erfolg Luisa Moroff – die Wohnstätten Sindelfingen ist mit dabei

Heute gegen 18:45 Uhr ist es soweit. Luisa Moroff aus Darmsheim startet beim Iron Man auf Hawaii. Als Sponsor fiebern wir mit, drücken die Daumen und wünschen Frau Moroff ein tolles Erlebnis und einen erfolgreichen Zieleinlauf.

Wenn Sie Frau Moroff online anfeuern möchten, ihre Startnummer ist die #1342 und das ZDF bietet einen Live-Stream an.

https://www.zdf.de/sport/zdf-sportextra/sportstudio-live—triathlon-ironman-wm—frauen-100.html

Ein paar schöne Eindrücke und Berichte zu den bisherigen Tagen auf Hawaii finden Sie auf Luisa Moroffs Blog

www.luisamoroff.de

Uns bleibt an dieser Stelle nichts andere zu sagen als

Pomaika’i (Viel Glück)

(c) Luisa Moroff – www.luisamoroff.de