Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes eine Möglichkeit zur Meldung strafrechtlich relevanter Gesetzesverstöße festgelegt. Dieser Verpflichtung kommen wir mit der Meldeplattform WhistleLaw nach und ermöglichen Ihnen damit, Missstände oder Verdachtsfälle auf strafrechtlich relevante Gesetzesverstöße zu melden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Welche Verstößen können vom Hinweisgebern gemeldet werden?

Der unter § 2 HinSchG geregelte Schutzbereich ist aber sehr weit gefasst. Hinweisgebende Personen genießen den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes, wenn sie Verstöße gegen folgende Vorschriften melden:

  • Verstöße gegen Strafvorschriften: Dies umfasst jede Strafnorm nach deutschem Recht.
  • Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind (also Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane Darunter fallen beispielsweise Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Bußgeldvorschriften, die Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten sanktionieren.
  • Darüber hinaus sind alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder umfasst, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche, etwa: Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zur Verkehrssicherheit, Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter, Vorgaben zum Umwelt- und Strahlenschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Regelungen des Verbraucherschutzes, Regelungen des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik, Regelungen des Vergaberechts, Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften, Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts etc.
  • Zuletzt wurde der sachliche Anwendungsbereich auf Äußerungen von Beamtinnen und Beamten ausgeweitet, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen (wohl aufgrund der Geschehnisse um die “Reichsbürger-Razzia”)

So funktioniert die Meldung:

  1. Klicken Sie auf diesen Link
  2. Füllen Sie die Meldung aus, idealerweise so konkret wie möglich.
  3. Sie können Ihre persönlichen Daten hinterlegen, müssen dies jedoch nicht.
  4. Lesen Sie vor dem Absenden die Datenschutzerklärung und Informationen zum Hinweisgeberschutz aufmerksam durch.
  5. Senden Sie Ihre Meldung ab.

Ihre Meldungen werden vertraulich behandelt und Ihr Schutz vor Folgen ist gesetzlich gewährleistet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Aufrechterhaltung unserer ethischen Standards und unserer Verpflichtung zur Rechtskonformität.