Die Bundesregierung hat in Umsetzung des Endberichtes der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme in einem ersten Schritt das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)“ verabschiedet, das am 19.11.2022 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken.
Zugrunde liegen die Informationen der einzelnen Energieversorger die Sie unter den nachfolgenden Links finden:
Stadtwerke Sindelfingen
Stadtwerke Böblingen
EnBW
ENCW
Für Mieter der Wohnstätten
Für die Mieter der Wohnstätten werden wir die gesetzliche Soforthilfe in der Nebenkosten- bzw. Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 berücksichtigen. Der vom Staat übernommene Betrag wird dort zu Ihren Gunsten verrechnet. Sie brauchen hier nichts weiter zu unternehmen.
Für Eigentümergemeinschaften die von den Wohnstätten verwaltet werden
Für Sie ist es ebenso vorgesehen, dass die Entlastung des Dezemberabschlags in der Hausgeldabrechnung 2022 berücksichtigt wird. Somit ist von Ihrer Seite aus ebenfalls nichts weiter zu unternehmen. Vermietende Eigentümer sollten hier mit Ihren Mietern sprechen und über den Sachverhalt informieren.
Weitere Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie in der FAQ Liste oder auf dem Internetauftritt des BMWK.