Das Thema Corona hält Sie und auch uns noch im Bann und wird uns alle noch eine geraume Zeit beschäftigen.

Auf Grund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht. Hier informieren wir Sie darüber, wie sich die aktuelle Situation auf Ihre Mietzahlung auswirkt.

Ist man von der Mietzahlung befreit?

Nein, jeder Mieter und jede Mieterin ist weiterhin verpflichtet die Miete pünktlich und vollständig zu bezahlen.

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass das Mietverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr wegen Zahlungsrückständen gekündigt werden darf.

Aber Achtung!
Es müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit dieser Kündigungsschutz greift:

  1. Der Rückstand muss die Monate April bis Juni 2020 betreffen.
  2. Der Kündigungsausschluss gilt nur für Fälle, in denen die Corona-Pandemie die Ursache ist.

Es ist somit keine Befreiung von der Mietzahlung. Es ist maximal ein Aufschub, den der Gesetzgeber Mietern in Not verschaffen möchte.

Darf die Mietzahlung einfach so eingestellt werden?

Nein, denn die Verpflichtung zu zahlen fällt nicht weg.

Wichtig!
Sollte es bei Ihnen wegen der aktuellen Corona-Krise zu finanziellen Einbußen kommen und Sie Schwierigkeiten haben die Miete zu bezahlen, sprechen Sie mit uns.

Rufen Sie uns hierfür bitte an oder schreiben Sie eine EMail. Nur wenn Sie mit uns reden, können wir Ihnen helfen.

Nachweis ist erforderlich!

Die vom Gesetzgeber getroffene Regelung ist kein Freifahrtschein!

Sie sind verpflichtet glaubhaft nachzuweisen, dass Sie finanziell von der Pandemie betroffen sind. Ohne einen Nachweis können wir den Kündigungsschutz nicht berücksichtigen.

Bleiben Sie solidarisch!

Die aktuelle Situation macht es erforderlich, dass wir uns alle solidarisch unseren Mitmenschen gegenüber zeigen. Wir als Wohnstätten werden dies tun und die uns gegebenen Rahmenbedingungen so gut wie möglich nutzen, damit wir mit Ihnen zusammen die Zeit gut überstehen.

Prüfen Sie daher bitte sorgfältig, ob Sie tatsächlich die Miete nicht zahlen können. Wenden Sie sich rechtzeitig an die entsprechenden behördlichen Stellen um Unterstützung zu bekommen. Setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung. Lassen Sie uns gemeinsam den Menschen helfen, die in Not geraten.