Dank den neuesten Festlegungen der Landesregierung können die Spielplätze wieder geöffnet werden. Die Nutzung ist jedoch mit Auflagen verbunden. Dazu gehört eine maximale Anzahl an Kindern.

In der letzten Sitzung der Ministerpräsidenten der einzelnen Bundesländer mit der Bundesregierung wurden weitere Lockerungsmaßnahmen beschlossen. Die Landesregierung hat dazu mittlerweile Handlungsanweisungen herausgegeben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Öffnungen nur sukzessive vornehmen können. Sobald der Aushang am jeweilien Spielplatz angebracht ist, ist dieser damit zur Nutzung wieder freigegeben.

Nutzungsregeln

Mit den nun steigenden Temperaturen geben die Wohnstätten die Spielplätze für die jungen Bewohner in unseren Wohnanlagen frei. Bei der Benutzung sind jedoch einige Regeln zu beachten. Daher haben und werden wir die geöffneten Spielplätze mit entsprechenden Hinweisschildern versehen. Diese sind unbedingt zu beachten, damit wir die Spielplätze nicht wieder schließen müssen.

Bitte denken Sie daran, dass dies alles nur funktioniert und das Infektionsrisiko gering gehalten werden kann, wenn alle Beteiligte mitwirken.

Aushang_Nutzung_Spielplatz

Weitere Empfehlungen

Neben den festen Regeln, die an allen Spielplätzen angebracht sind, bitten wir Sie folgende Empfehlungen zu beachten:

  • Bringen Sie zur Handreinigung nach dem Spiel entsprechende Desinfektionsmittel oder Reinigungstücher etc. und zur Reinigung des Gesichts Wasser mit.
  • Nicht mehr benötigtes Material können Sie in bereit gestellten Behältern entsorgen.
  • Bei der Benutzung von Spielflächen und – geräten sollte aus Sicherheitsgründen auf das Tragen eines Nase-Mund-Schutzes verzichtet werden. Die entgültige Entscheidung obliegt Ihnen.
  • Da es an etlichen Spielplätzen aufgrund zu beachtender Abstandregeln oft zu wenige Sitzmöglichkeiten gibt, bringen Sie sich geeignete, transportable Sitzgelegenheiten mit.
  • Informieren Sie sich hier über die zulässigen Nutzungszahlen.

Nichteinhaltung der Regelungen

In Absprache mit der Stadt Sindelfingen werden die Spielplätze durch das Ordnungsamt kontrolliert und entsprechende Verstöße geahndet. Das Ordnungsamt hat in diesem Zusammenhang das entsprechende Hausrecht. Wir hoffen auf Ihre Mitwirkung, so dass es zu keinen Zwischenfällen kommt und die Kinder der einzelnen Wohnanlagen eine gewisse Normalität zurück erhalten.

Spielplätze der Eigentümergemeinschaften

Die vorgenannten Ausführungen gelten auch für die von den Wohnstätten verwalteten Eigentümergemeinschaften.