Wir übernehmen Verantwortung!

Die dritte Welle hat Deutschland vielerorts hart erfasst und auch im Landkreis Böblingen sind die Menschen aktuell aufgrund hoher Inzidenzen stark eingeschränkt.

Während in vielen Einrichtungen des öffentlichen Lebens bereits Testpflicht herrscht, ist es Arbeitnehmern noch immer freigestellt, sich testen zu lassen. Anders verhält es sich für Arbeitgeber: Die neue Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass jeder Mitarbeiter im Betrieb 2 Mal pro Woche die Möglichkeit haben muss, sich kostenfrei testen zu lassen.

Dass die Wohnstätten ihren Mitarbeitern dies ermöglichen würden war also keine Frage; doch über das wie wurde erst einmal gesonnen. „Schlussendlich haben wir mit dem „Wohnstätten-Testzentrum“, einem eigens für die Mitarbeitertestung eingerichteten Raum direkt im Erdgeschoss, eine, wie wir finden, sehr gute Lösung gefunden. Besonders freut uns die rege Teilnahme der Mitarbeitern – da mussten wir nicht lange bitten!“ so Georgios Tsomidis, Geschäftsführer der Wohnstätten. In unmittelbarer Nähe zum Foyer, gut durchlüftet, haben die Mitarbeiter hier noch vor Betreten ihrer Büros die Möglichkeit, einen Nasenabstrich selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

Georgios Tsomidis bei der Testung im Wohnstätten-Testzentrum
Georgios Tsomidis bei der Testung im Wohnstätten-Testzentrum

Frau Volz unterstützt die Wohnstätten dabei tatkräftig und überwacht die korrekte Vorgehensweise bis hin zur Auswertung und datenschutzkonformen Dokumentation. Der besonders angenehme Nebeneffekt: Wer möchte, kann sich bei negativer Testung eine Bescheinigung ausstellen lassen, die er dann auch außerhalb der Wohnstätten nutzen kann, wo sie verlangt wird. Das erspart den Weg zu öffentlichen Testzentren.

Wohnen ist ein Grundbedürfnis und die Schaffung von Wohnraum darf unter der Pandemie nicht zum Stillstand kommen. Die Wohnstätten reagieren daher über die Testpflicht hinaus und bieten ihren Mitarbeitern schon seit geraumer Zeit neben mobilen Arbeitsplätzen auch kostenfreie Masken, Desinfektionsmittel und, wo immer möglich, Einzelbüros, damit verantwortungsvoll weitergearbeitet werden kann.

„Wir sind froh, dass wir es bislang immer geschafft haben, flexibel auf die oft schnell veränderte, kurzfristige Gesetzeslage und lokale Gegebenheiten zu reagieren und fühlen uns in diesem Sinne gut gewappnet für die kommenden Monate“, so Tsomidis.