Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Eigentumswohnung haben Sie vielleicht in den letzten Tagen bereits die Aufforderung zur Informationsabgabe für den Zensus 2022 erhalten.

Hier werden verschiedene Informationen zu der Wohnung abgefragt. Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen als Ausfüllhilfe.

Informationen in der Hausgeldabrechnung

Einige der benötigten Informationen können Sie der Hausgeldabrechnung entnehmen. Dazu zählt zum Beispiel:

  • Anzahl der Wohnungen
  • ggf. Ihre Quadratmeter Wohnfläche

Informationen in der Heizkostenabrechnung

Sofern Sie zu Ihrer Hausgeldabrechnung von uns zusätzlich eine Abrechnung von einem Wärmemessdienst (wie z. B. Minol oder Metrona) erhalten, können Sie davon ausgehen, dass die Heizungsart für das Gebäude eine „Zentralheizung“ ist.

Um welchen Energieträger es sich handelt, finden Sie auf der Gesamtabrechnung der Heizkostenabrechnung unter dem Punkt „Kostenaufstellung“ (z. B. „Ausgaben für Gas in kWh“).

Wichtig bei Fernwärme – nach unserem Kenntnisstand müssen Sie dies abweichend bei der Heizungsart angeben. Die Angabe eines Energieträgers ist, soweit uns bekannt ist, dann nicht mehr notwendig.